EditorialCreativeSportKollektionenVideos
Preise
0Anmelden

Visuelle Inhalte für Profis.
800 Mio.+ Bilder und Videos.

Content-Hub

  • Aktuelle Ereignisse
  • Bilder des Jahres
  • Sport
  • Editorial
  • Creative
  • Kollektionen
  • Videos

Angebote

  • Preise & Pakete
  • Aktionen
  • Enterprise
  • Newsletter
  • Blog
  • The Game Magazine

Services

  • Bildrecherche
  • Auftragsfotografie
  • API & FTP Push
  • my-picturemaxx
  • Partner werden

Unternehmen

  • Über IMAGO
  • Karriere
  • News

Hilfe-Center

  • FAQ
  • Kontakt
ImpressumNutzungsbedingungenLizenzinformationenDatenschutzDatenschutzeinstellungen
© 2026 IMAGO
CEPICBAPLABVPA
  1. Coronavirus in Hamburg, Polizei löst Leave No One Behind Demonstration in der Innenstadt auf

Coronavirus in Hamburg, Polizei löst Leave No One Behind Demonstration in der Innenstadt auf

16.04.2020

Die folgenden Fotos wurden von der IMAGO Bildredaktion zu diesem Thema für Sie ausgewählt. Für weitere Bilder nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Bilder in dieser Kollektion

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Bilder des Jahres 2020, News 04 April News Themen der Woche KW16 News Bilder des Tages Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Bilder des Jahres 2020, News 04 April News Themen der Woche KW16 News Bilder des Tages Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Als die Veranstaltung durch die vor Ort befindliche Polizei aufgelöst wurde, stellten sich die Versammlungsteilnehmer kurzzeitig mit Plakaten vor dem Rathaus in einer Kette auf. Während sich die Teilnehmer dann vom Rathausplatz entfernten, sollten durch angerückte Bereitschaftspolizisten die Personalien der Teilnehmer festgestellt werden, dies gestaltete sich als schwierig da die Teilnehmer dies zuerst verweigerten. Es kam vermehrt zu Auseinandersetzungen und Handgemenge zwischen den anwesenden Jurist*innen und Polizisten. Gegen 19 Uhr war die Veranstaltung schlussendlich aufgelöst. Die anwesenden Reporter vor Ort wurden aktiv von der anwesenden Polizisten an der Berichterstattung gehindert, Kameras wurden sowohl zu Boden gedrückt als auch von Beam Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

  • Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

    Gericht kippt Kurzfristig erlaubte Kundgebung in der Innenstadt 16.04.20 - Hamburg: Ab 18 Uhr wollten sich laut Veranstalter etwa 25 Juristen auf dem Hamburger Rathausmarkt zu einer Kundgebung versammeln. Die Teilnehmer möchten durch ihre Demonstration auf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufmerksam machen. Die Demonstration wurde zuerst durch die Versammlungsbehörde zuerst untersagt. Dieses Verbot wurde heute nun durch das Verwaltungsgericht Hamburg gekippt. Trotz der erlaubten Kundgebung muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern zu jeder Zeit gewährleistet sein. Johannes E. einer der Veranstalter erklärt uns das die Kundgebung nur mit einem Abstandskonzept genehmigt wurde. Er und weitere Helfer brachten hierfür Abstandsmarkierungen auf dem Rathausplatz an und begrenzten die Veranstaltungsfläche mit Abs Copyright: xSebastianxPetersx

Kollektionen