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  1. Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern, Eindrücke aus Demmin

Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern, Eindrücke aus Demmin

21.01.2021

Die folgenden Fotos wurden von der IMAGO Bildredaktion zu diesem Thema für Sie ausgewählt. Für weitere Bilder nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Bilder in dieser Kollektion

  • Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

    Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

  • Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

    Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

  • Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

    Blick am Donnerstag (21.01.2021) auf das Zentrum der Hansestadt Demmin (Mecklenburgische Seenplatte) im Morgenlicht. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt wegen der hohen Fallzahlen bei der Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor eine abendliche Ausgangsbeschränkung. Nach dieser ist ab sofort das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund täglich von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen

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