Letzte Überarbeitung dieser AGB: 21. September 2023
- IMAGO räumt Nutzungslizenzen für Fotografien und Videos gegen eine entsprechende Lizenzgebühr ein. Für PR-Material (z.B. Filmstills), Poolfotos und -videos sowie sonstige gemeinfreie Fotos und Videos wird keine Lizenzgebühr, sondern eine Servicegebühr in gleicher Höhe erhoben.
- Das gesamte Lizenzmaterial ist urheberrechtlich geschützt und bleibt stets Eigentum von IMAGO bzw. seinen Lizenzgebern. An ihm können im Rahmen des vorliegenden Angebotes ausschließlich nicht-exklusive Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts erworben werden.
- Eine Weitergabe des Bild- oder Videomaterials oder von Inhalten, in denen das Bild- oder Videomaterial verwendet wird, an Dritte ist nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich geregelt und gesondert gestattet wird.
- Die Rechteeinräumung umfasst das Recht zur Bearbeitung der Bilder und Videos, die (gegebenenfalls nur ausschnittsweise) Nutzung der Bilder und Videos unter Beachtung des Werkintegritätsrechts der Urheber, sowie die Nutzung der Bilder und Videos in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber.
- Die geltenden Bestimmungen in Bezug auf Persönlichkeitsrechte abgebildeter natürlicher oder juristischer Personen sind zu beachten.
- Die Prüfung, ob Bilder oder Videos mit abgebildeten Personen oder abgebildetem Eigentum für bestimmte, nicht-redaktionelle Zwecke genutzt werden dürfen, fällt dem entsprechend allein in den Verantwortungsbereich des herunterladenden Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass IMAGO dem Kunden das Nutzungsrecht für diese Zwecke eingeräumt hat.
- Generell ist insbesondere von einer diffamierenden oder sinnentstellenden Verwendung des Bild- und Videomaterials abzusehen. Bei Zuwiderhandlung ist Schadensersatz durch IMAGO ausgeschlossen.
- Bilder und Videos, für die ein Model Release vorliegt, sind entsprechend gekennzeichnet. Bei der Einordnung in Kontexte, die nach allgemeiner Auffassung kontrovers erscheinen, sollte darauf hingewiesen werden, dass das Bild und das Video lediglich zu Illustrationszwecken verwendet wird.
- Rechte an eventuell abgebildeten künstlerischen Werken (z.B. Gemälden, Briefmarken, Filmproduktionen) können nicht durch IMAGO eingeholt werden. Generell dürfen Bilder und Videos mit entsprechenden Motiven nicht unabhängig von einer Bezugnahme auf den redaktionellen Kontext benutzt werden (z.B. Nutzung von Filmstills nur, wenn über den Film berichtet wird).
- Schadensersatz durch IMAGO an den Kunden aus Zuwiderhandlungen des Kunden gegen Punkt 5., 6., 7., 8. ist ausgeschlossen.
- Bild- und Videounterschriften, Schlagworte oder andere Angaben zu dem Bild- und Videomaterial wie z.B. die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten werden nach bestem Wissen und Gewissen des Urhebers bzw. den Vorgaben des Bild- und/oder Videolieferanten erstellt. IMAGO kann die Richtigkeit dieser Angaben jedoch nicht garantieren. Ein aus der Unrichtigkeit resultierender Schadensersatz durch IMAGO an den Kunden ist somit ausgeschlossen.
- Über eventuelle Schadenersatzforderungen ist IMAGO so früh wie möglich zu informieren.
- Bei Abdruck oder sonstiger Veröffentlichung der Bilder und Videos muss ein Urhebervermerk in der Form IMAGO / Name des Fotografen erfolgen. In Fällen einer Weitergabe des Bild- oder Videomaterials oder von Inhalten, in denen das Bild- oder Videomaterial verwendet wird, durch den Kunden an Dritte hat der Kunde den Dritten dazu ebenfalls zu verpflichten.
- Auf allen digitalen Plattformen erfolgt zusätzlich ein Hinweis im Impressum auf die Nutzung von IMAGO Bild- und Videomaterial, der eine Verlinkung zu https://www.imago-images.com enthält. In Fällen einer Weitergabe des Bild- oder Videomaterials oder von Inhalten, in denen das Bild- oder Videomaterial verwendet wird, durch den Kunden an Dritte hat der Kunde diesen dazu ebenfalls zu verpflichten.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bilder und Videos in digitalen Medien in einer Weise veröffentlicht werden, die eine über die vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehende Verwendung der Bilder und Videos ausschließt, z.B. durch Sicherungsmaßnahmen wie Download-Schutz, Urhebernennung oder Wasserzeichen im Bild oder Video oder einer Beschränkung der Pixelgröße des veröffentlichten Bildes oder Videos.
- Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der herunterladende Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bild- und Videomaterial der Agentur.
- Jede Nutzung des Bild- und Videomaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Zitat, Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
- Bei nicht genehmigter bzw. nicht gemeldeter Nutzung oder Weitergabe des Bild- und Videomaterials wird das fünffache Honorar der jeweiligen Honorarempfehlungen berechnet, die in der aktuellen Publikation der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zu finden sind. Diese wird auf der Website des Bundesverbands professioneller Bildanbieter www.bvpa.de veröffentlicht. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes wird durch diese Bestimmung nicht beschränkt oder ausgeschlossen.
- Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
- Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
- Die Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
- Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Des Weiteren ist die Nutzung des Bild- und Videomaterials für maschinelles Lernen („Machine Learning“) und KI-generierte Contenterstellung ausdrücklich untersagt. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist die IMAGO berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes wird durch diese Bestimmung nicht beschränkt oder ausgeschlossen.
- Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur.